Bei der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen durch Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe bzw die entsprechenden DienstleisterInnen gehört das Durchführen von medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten immer wieder zum Alltag. Die diesbezüglichen berufsrechtlichen Grundlagen haben eher Ausnahmecharakter. Besondere Bedeutung haben Tätigkeiten im Zusammenhang mit der "Unterstützung bei der Basisversorgung". Je nach Gegebenheit kann die gleiche Tätigkeit einmal Laientätigkeit und ein anderes Mal Vorbehaltstätigkeit für Angehörige der Gesundheitsberufe sein. Dies löst immer wieder Unsicherheit bei MitarbeiterInnen aus. Eine erste Bestandsaufnahme.

