Nach den Beschlüssen über die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes um den Pensionsanpassungsfaktor und die Anrechnung kinderbedingter Karenzzeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche erfolgte noch ein wesentlicher Gesetzesbeschluss am 26.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

