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Kann eine betroffene Person jetzt auch mehrere Erwachsenenvertreter haben?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzMichaela SchweighoferÖZPR 2019/73ÖZPR 2019, 122 Heft 4 v. 6.8.2019

Grundsätzlich ja! Nach bisherigem Recht durfte das Pflegschaftsgericht immer nur einen Sachwalter bestellen. Eine Kombination von Vertretungsarten war aber möglich, beispielsweise konnte es erforderlich sein, dass Angelegenheiten, die von einer Vorsorgevollmacht nicht umfasst waren, von einem nächsten Angehörigen oder von einem hierfür bestellten Sachwalter besorgt wurden.

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