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Kann der Erwachsenenschutzverein auch nicht rechtskundige Mitarbeiter mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht betrauen?

HeimAufG, UbG & ErwachsenenschutzrechtFragen aus der PraxisAufsatzHans Peter ZierlÖZPR 2019/51ÖZPR 2019, 90 Heft 3 v. 13.6.2019

Nein! Gem § 262 Abs 1 ABGB (in der Fassung des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes) ist die Vorsorgevollmacht vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein höchstpersönlich und schriftlich zu errichten.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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