Die Vorsorgevollmacht ist neben der gewählten Erwachsenenvertretung eine der vier Säulen des neuen Erwachsenenschutzrechts. Manche Menschen denken an die Errichtung einer Vorsorgevollmacht häufig zu spät, beispielsweise erst, wenn Schwierigkeiten im Alltag auftreten und sich etwa die Frage der Wohnortverlegung in ein Heim stellt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

