Pflegeaufwand bei behindertem Kind. OGH: Während den Eltern des geschädigten Kindes im Umfang des mit dem Pflegegeld finanzierbaren Pflegeaufwandes kein Schaden entsteht, ist die ihnen geleistete "erhöhte" Familienbeihilfe nicht im Rahmen der Vorteilsausgleichung auf die Schadenersatzansprüche des Kindes anzurechnen.
1 Ob 203/18m

