Angehörigenpflege nach Geburtsschaden. OGH: Auch ein nicht behindertes Kind muss in den ersten drei Lebensjahren ständig beaufsichtigt werden, sodass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Schadenszufügung bei der Geburt und dem Anwesenheitserfordernis fehlt.
8 Ob 72/18y

