Das 2. ErwSchG möchte die Position der vertretenen Person auch insofern stärken, als die vertretene Person möglichst umfassend vor einem Befugnismissbrauch ihres Vertreters geschützt werden soll.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Das 2. ErwSchG möchte die Position der vertretenen Person auch insofern stärken, als die vertretene Person möglichst umfassend vor einem Befugnismissbrauch ihres Vertreters geschützt werden soll.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
