Geschildert wird in der Frage der Fall einer pflegebedürftigen Person, die tagsüber selbständig ihre Notdurft auf der Toilette verrichtet. Lediglich während der Nachtstunden wird ein Leibstuhl neben dem Bett selbständig verwendet, der am Morgen von einer Pflegeperson entleert werden muss.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

