Diese Frage ist eindeutig zu bejahen und entspricht auch der bereits geübten Praxis!
Konkret wird die Frage gestellt, ob im Rahmen der Pflegegeldeinstufung Pflegefachkräfte nur bei Personen als Gutachter herangezogen werden dürfen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, oder auch bei Personen in einem Alten-Pflegeheim.

