Am 1. 7. 2018 werden alle bestehenden Sachwalterschaften in gerichtliche Erwachsenenvertretungen umgewandelt und in das neue Recht übergeleitet.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Am 1. 7. 2018 werden alle bestehenden Sachwalterschaften in gerichtliche Erwachsenenvertretungen umgewandelt und in das neue Recht übergeleitet.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
