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Es ist soweit: Am 1. 7. 2018 tritt das 2. ErwSchG in Kraft!

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtIntroAufsatzMichaela Schweighofer, Hans Peter Zierl, Stefan KoppensteinerÖZPR 2018/53ÖZPR 2018, 85 Heft 3 v. 7.6.2018

Mit diesem Datum werden alle Sachwalter, die vor diesem Zeitpunkt bestellt worden sind, automatisch zu gerichtlichen Erwachsenenvertretern. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch für sie (grundsätzlich) die neuen Vorschriften des 2.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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