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Heimopfer-Rente

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2018/38ÖZPR 2018, 55 - 56 Heft 2 v. 12.4.2018

Mit 1. 7. 2017 trat das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft. Personen, die zwischen 10. 5. 1945 und 31. 12. 1999 Gewalt in Heimen (Internaten) oder Pflegefamilien erlitten haben, können neben einem Eigenpensionsbezug bzw ab Erreichen des Regelpensionsalters eine HOG-Rente von monatlich Euro 300,- (12x jährlich) zusätzlich erhalten.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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