Gefragt wird, ob es richtig sei, dass ein Jugendlicher nach Vollendung des 15. Lebensjahrs unabhängig davon, ob sich der körperliche oder geistige Zustand verändert hat, nach den für "Erwachsene" geltenden Einstufungskriterien neu einzustufen ist, selbst wenn sich der Pflegebedarf in keiner Weise tatsächlich verändert hat.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

