Heimkostentragung durch Dritte. VwGH: Auch Leistungen des Schwiegersohns der betroffenen Person, mit denen die Aufenthaltskosten in einer Seniorenwohnanlage tatsächlich zur Gänze gedeckt werden, sind als eine freiwillige und über den Weg der Bevorschussung erfolgte Bedarfsdeckung einzustufen, weshalb für den Zeitraum dieser Leistungsgewährung kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
Ra 2017/10/0107

