Die aktuelle Diskussion über Missstände in Pflegeheimen hat wieder einmal die Frage der Verantwortlichkeit für die Gewährleistung und Kontrolle der für diese Einrichtungen maßgebenden rechtlichen Standards ins Blickfeld gerückt. Die hier (überwiegend) bestehenden Länderkompetenzen machen es schwer, sich einen Überblick über die geltende Rechtslage zu verschaffen. Der vorliegende Beitrag liefert zumindest eine grobe Skizze, die aber bereits einige (und durchaus grundsätzliche) Unterschiede erkennen lässt.

