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Heimkosten

Haftung, Kosten & QualitätRechtsprechungJudikaturUniv.-Prof. Dr. Matthias NeumayrÖZPR 2017/56ÖZPR 2017, 92 Heft 3 v. 7.6.2017

Heimkosten. VwGH: Zur Deckung von Kosten der Heimunterbringung kann - ausnahmsweise und soweit zumutbar - das Vermögen des Ehegatten insoweit herangezogen werden, als das laufende Einkommen nicht zur Deckung des notwendigen bzw nach den Umständen des Einzelfalls angemessenen Unterhalts ausreicht.

Ra 2017/10/0010

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