Pflegegeld - Anspruchsvoraussetzung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland. § 3 Abs 1 BPGG macht für den Bezug von Pflegegeld grundsätzlich einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zur Voraussetzung. Dagegen bestehen weder verfassungsrechtliche Bedenken, noch stehen dem Behindertenrechtskonvention oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte entgegen.
10 Ob S 162/16w

