Kein Pflegegeld für Pflegebedürftigen, der der Krankenversicherung in der Schweiz unterliegt (unterliegen würde). Ein Pflegebedürftiger, der in Österreich lebt, keine österreichische Grundleistung (Pension) bezieht und infolge einer aufrechten Beschäftigung in der Schweiz der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz unterliegen würde, davon jedoch befreit ist, hat keinen Anspruch auf österreichisches Pflegegeld.
Ob in einem für Pflegeleistungen zuständigen Land tatsächlich Pflegeleistungen erbracht werden oder nicht, ist für die Bestimmung der Leistungszuständigkeit ohne Bedeutung.

