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Ist das HeimAufG anzuwenden, wenn in einer kleinen Einrichtung vorübergehend nur zwei psychisch kranke Personen wohnen?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2017/32ÖZPR 2017, 54 Heft 2 v. 12.4.2017

Ja! § 2 Abs 1 Satz 1 HeimAufG umschreibt dessen Geltungsbereich wie folgt: "Dieses Bundesgesetz regelt allein die Voraussetzungen und die Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen, Behindertenheimen sowie in anderen Einrichtungen, in denen wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen ständig betreut oder gepflegt werden können.

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