Am 30. 3. 2017 wurde im Nationalrat eine Novellierung des GBRG mit folgendem Inhalt beschlossen: Verschiebung des Beginns der Eintragungen in das Gesundheitsberuferegister und Verlängerung der Entscheidungsfrist in der Anfangsphase; diverse Anpassungen betreffend die Meldungen, vorzulegende Unterlagen etc; Ruhen als Berufseinstellung.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

