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Krankengeldzuschuss nach dem Kollektivvertrag der Oö Ordensspitäler

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtRechtsprechungJudikaturDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2017/20ÖZPR 2017, 36 Heft 2 v. 12.4.2017

Krankengeldzuschuss nach dem Kollektivvertrag der Oö Ordensspitäler. Wird ein Arbeitnehmer in den ersten fünf Jahren des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstands gekündigt, so erhält er den kollektivvertraglichen Krankengeldzuschuss auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu 84 Kalendertage.

9 Ob A 164/16g

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