Für uns "Junge", die wir den Alltag in so manchem psychiatrischen Krankenhaus vor dem UbG nur aus der Literatur (und Judikatur) kennen, sind die Verhältnisse vor 1991 nur schwer vorstellbar. Persönlichkeits- und Freiheitsrechte waren in vielen Einrichtungen Fremdwörter, das "Anhalterecht" regelte die Verwahrung von "Geisteskranken".
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

