Nicht selten versterben Pflegebedürftige während eines auf die Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes gerichteten Verfahrens. Mit dem Tod des Betroffenen ist dieses Verfahren von Gesetzes wegen unterbrochen.
Wer kann einen solchen Antrag stellen?
Nicht selten versterben Pflegebedürftige während eines auf die Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes gerichteten Verfahrens. Mit dem Tod des Betroffenen ist dieses Verfahren von Gesetzes wegen unterbrochen.
Wer kann einen solchen Antrag stellen?
