Im österreichischen Arbeitsrecht gibt es noch immer unterschiedliche Bestimmungen für ArbeiterInnen und Angestellte, so zB in Bezug auf die Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder bei anderen wichtigen, die Person des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin betreffenden Dienstverhinderungsgründen. Es stellt sich daher die Frage, welcher ArbeitnehmerInnengruppe die neuen PflegeassistentInnen zuzuordnen sind.

