Kündigung einer Pflegedienstleiterin ohne Angabe bestimmter Lebenssachverhalte rechtswirksam? Bei schriftlicher Kündigung nach § 53 Oö LVBG ist fraglich, ob die Angabe von gesetzlichen Gründen ausreichend oder eine Anführung konkreter Sachverhalte erforderlich ist. In der gegenständlichen Entscheidung bestätigte der OGH seine bisherige Rechtsprechung und ließ die Anführung der Kündigungsgründe des § 53 Abs 2 Z 1, 3 und 6 Oö LVBG für die Kündigung ausreichen.

