Das Sozialministerium erhöht ab 1. 1. 2017 die Zuwendungen für die Ersatzpflege (bei Urlaub, Krankheit oder einem anderen wichtigen Verhinderungsgrund der Pflegeperson) bei minderjährigen oder dementen pflegebedürftigen Personen. Ferner soll die am 30. 8. 2016 von der Bundesregierung beschlossene Demenzstrategie erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden. Die Verhandlungen über den Finanzausgleich 2017 bis 2021 zwischen Bund und Ländern wurden am 7. 11. 2016 erfolgreich abgeschlossen. Die Sicherung der gesamtösterreichischen Pflegevorsorge für die nächsten Jahre ist dabei von wesentlicher Bedeutung.

