Mit 1. 9. 2016 ist die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Kraft getreten. Damit existiert einerseits erstmals eine eigene Einstufungsverordnung für diese Altersgruppe.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

