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Die nicht bestandene (Defibrillator-)Rezertifizierung

Haftung, Kosten & QualitätAufsatzMag. Maximilian BurkowskiÖZPR 2015/122ÖZPR 2015, 189 - 191 Heft 6 v. 1.6.2015

Die Tätigkeitsberechtigung von Sanitätern ist mit zwei Jahren befristet. Zur Verlängerung um jeweils weitere zwei Jahre müssen Sanitäter 16 Stunden Fortbildung und eine (Defibrillator-)Rezertifizierung absolvieren. Dieser Beitrag untersucht die gesetzlich nicht klar geregelten Rechtsfolgen des Nichtbestehens der Rezertifizierung.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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