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Pflegegeld - Neueinstufung nach Erreichen des 15. Lebensjahrs

Pflegegeld & SozialrechtRechtsprechungJudikaturDr. Martin GreifenederÖZPR 2015/111ÖZPR 2015, 175 - 176 Heft 6 v. 1.10.2015

Pflegegeld - Neueinstufung nach Erreichen des 15. Lebensjahrs. Bei Erreichen der Altersgrenze "vollendetes 15. Lebensjahr" kann die Prüfung geänderter Verhältnisse im Zustandsbild des Pflegebedürftigen im Sinne des § 9 Abs 4 BPGG entfallen, da nach § 4 Abs 3 Satz 1 BPGG rein altersbedingt ab Vollendung des 15. Lebensjahrs geänderte Kriterien bei der Ermittlung des Pflegebedarfs maßgebend sind.

10 Ob S 32/15a

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