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Taubblindheit - Zumutbare Verwendung von Hilfsmitteln

Pflegegeld & SozialrechtRechtsprechungJudikaturDr. Martin GreifenederÖZPR 2015/110ÖZPR 2015, 174 - 175 Heft 6 v. 1.10.2015

Taubblindheit - Zumutbare Verwendung von Hilfsmitteln. Kann eine blinde Person mit vorhandenem Knochenleitungshörer ("Hörbrille") als zumutbares Hilfsmittel Umgangssprache unter ruhigen Außenverhältnissen verstehen, so ist diese nicht diagnosebezogen als taubblind in Stufe 5 einzustufen.

10 Ob S 95/15s

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