Mit der Novelle zum BPGG BGBl I 2015/12 wurden die Anspruchsvoraussetzungen für Pflegegeld der Stufen 1 und 2 neuerlich verschärft. Diese Verschärfung ist rückwirkend mit 1. 1. 2015 in Kraft gesetzt worden.
Mit der Novelle zum BPGG BGBl I 2015/12 wurden die Anspruchsvoraussetzungen für Pflegegeld der Stufen 1 und 2 neuerlich verschärft. Diese Verschärfung ist rückwirkend mit 1. 1. 2015 in Kraft gesetzt worden.
