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Haben bei einer Antragstellung im Jahr 2014 in einem anhängigen Gerichtsverfahren auch dann die günstigeren, niedrigeren Anspruchsvoraussetzungen für die Stufen 1 und 2 Geltung, wenn eine maßgebliche Veränderung im Pflegebedarf erst im Laufe des Verfahrens im Jahr 2015 eingetreten ist?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2015/89ÖZPR 2015, 145 Heft 5 v. 1.5.2015

Mit der Novelle zum BPGG BGBl I 2015/12 wurden die Anspruchsvoraussetzungen für Pflegegeld der Stufen 1 und 2 neuerlich verschärft. Diese Verschärfung ist rückwirkend mit 1. 1. 2015 in Kraft gesetzt worden.

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