Hilfsverrichtungen - fixer Zeitwert von zehn Stunden. Zeitwerte für Hilfsverrichtungen nach § 2 EinstV können weder über- noch unterschritten werden.
10 Ob S 33/15y
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Hilfsverrichtungen - fixer Zeitwert von zehn Stunden. Zeitwerte für Hilfsverrichtungen nach § 2 EinstV können weder über- noch unterschritten werden.
10 Ob S 33/15y
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
