Nein! Vorauszuschicken ist, dass nach § 7 Abs 1 Patientenverfügungsgesetz (PatVG) eine Patientenverfügung nach Ablauf von fünf Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit verliert, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

