Die Novellierung des KA-AZG führt zu gesetzlich vorgegebenen kürzeren Arbeitszeiten und längeren Ruhezeiten der Ärzte. Dies hat für die Gestaltung der Dienstpläne Konsequenzen wie auch für die Gehälter der Ärzte.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

