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Schwerarbeitspension auch bei Teilzeit möglich

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtRechtsprechungJudikaturDr. Klaus Mayr, LL.MÖZPR 2015/64ÖZPR 2015, 104 Heft 4 v. 4.12.2013

Schwerarbeitspension auch bei Teilzeit möglich. Seit 2007 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, aufgrund von Schwerarbeit mit Vollendung des 60. Lebensjahrs in Pension zu gehen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) erworben hat, wobei innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre) mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) vorliegen müssen.

10 Cgs 217/13d

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