Mit dem Inkrafttreten des GuKG am 1. 9. 1997 hat der Gesetzgeber im Berufsrecht der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe erstmals einen eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege normiert. Eigenverantwortlichkeit im rechtlichen Sinn bedeutet jedenfalls für ein mögliches sorgfaltswidriges, die gebotene Sorgfalt außer Acht lassendes Verhalten in der Berufsausübung rechtliche Verantwortung übernehmen zu müssen. Im folgenden Beitrag werden risikominimierende Dokumentationsgrundsätze im Pflegeprozess im Kontext mit Pflegequalität und Beweissicherung beim typischen Pflegeschaden Dekubitus dargestellt.

