Bereits seit einigen Jahrzehnten regelt das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, dass ein Stelleninserat, welches nur an ein Geschlecht gerichtet ist, grundsätzlich verboten ist, es sei denn, das Geschlecht stellt eine unverzichtbare Voraussetzung dar. Ob dieses Stellenausschreibungsgebot auch für Pflegeberufe gilt und welche Ausnahmen sich dabei ergeben, behandelt der folgende Artikel.

