Der OGH hat jüngst in zwei Entscheidungen die Einbindung von Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste bei Durchführung freiheitsbeschränkender Maßnahmen für rechtswidrig erklärt. Im folgenden Kurzbeitrag sollen Argumente des OGH nochmals einer kurzen Beurteilung aus berufsrechtlicher Sicht unterzogen und mögliche Lösungsansätze skizziert werden.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

