Freiheitsbeschränkung gemäß HeimAufG - Assistenz durch private Sicherheitsdienste zulässig? Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasste sich innerhalb kurzer Zeit zweimal mit der Frage, ob private Sicherheitsdienste bei der Durchführung von Freiheitsbeschränkungen assistieren dürfen. In seiner zum UbG ergangenen Entscheidung v 17. 9. 2014, 7 Ob 119/14x, verneinte er diese Frage. Im Beschluss v 29. 10. 2014, 7 Ob 139/14p, stellte der OGH fest, dass private Sicherheitsdienste auch im Rahmen des HeimAufG nicht berechtigt sind, bei der Durchführung von Freiheitsbeschränkungen mitzuwirken.

