Ja! Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) gilt hier der allgemeine Grundsatz, wonach die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit dessen Tod erlischt. Daher erlöschen auch Sachwalterschaft und Kuratel durch den Tod des Pflegebefohlenen ipso iure (OGH 1.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

