Wir haben es schon in der letzten Ausgabe angekündigt, nun ist es offiziell: Auch in der Steiermark wird es (voraussichtlich) ab 1. 7. 2014 keine unmittelbare Kostenersatzpflicht von erwachsenen Kindern für einem ihrer Elternteile gewährte Pflege in einem Heim mehr geben.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

