Nein! Die seit 1. 1. 2014 für jedes Bundesland eingerichteten Landesverwaltungsgerichte übernahmen im Wesentlichen die Aufgaben der bisherigen unabhängigen Verwaltungssenate (UVS).
Zur Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen nach dem HeimAufG bleiben die Bezirksgerichte

