Endet das Arbeitsverhältnis kurze Zeit nach einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung, kann der Arbeitnehmer unter gewissen Umständen zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet werden.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Endet das Arbeitsverhältnis kurze Zeit nach einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung, kann der Arbeitnehmer unter gewissen Umständen zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet werden.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
