Das Medizinische Assistenzberufegesetz hat das über 50 Jahre geltende Berufsrecht für den diplomierten medizinisch-technischen Fachdienst und die Sanitätshilfsdienste abgelöst. Für die Mehrzahl der betroffenen Berufsgruppen beinhaltet die neue Rechtslage eine begrüßenswerte Fortentwicklung. Für bestimmte Berufsangehörige bewirken restriktive Übergangsnormen aber ein Verbot, weiterhin in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld tätig sein zu dürfen. Zudem brachte die Rechtsanwendung berufsrechtlich relevante Unzulänglichkeiten ans Tageslicht, mit erheblichen Konsequenzen. Dies sorgte wiederholt für mediale Aufregung. (FN ) Eine erste Novellierung schafft nur zum Teil Abhilfe. (FN )

