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Befugnisse des Sachverständigen im Überprüfungsverfahren nach dem HeimAufG

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2014/31ÖZPR 2014, 55 - 56 Heft 2 v. 1.2.2014

In einem gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung einer Freiheitsbeschränkung wird von Sachverständigen in Einzelfällen auch die Vorlage von nicht-bewohnerbezogenen Aufzeichnungen und Unterlagen, beispielsweise von Dienstplänen oder Personalschlüssel, verlangt. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob ein Sachverständiger tatsächlich berechtigt ist, die Vorlage derartiger - über die Einsichtsrechte des Bewohnervertreters hinausgehende - Unterlagen zu verlangen.

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