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Wer darf in Pflegeheimen Briefe öffnen?

HeimAufG, UbG & SachwalterrechtAufsatzMMag. Michaela SchweighoferÖZPR 2014/30ÖZPR 2014, 52 - 54 Heft 2 v. 1.2.2014

Die Auswirkungen der Bestimmung des § 118 StGB auf den Umgang mit den Briefen von Heimbewohnern ist in der Praxis aber weniger dramatisch, als es der erste Anschein vermittelt.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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