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Führt der Verlust der Geschäftsfähigkeit eines Heimbewohners zum Entfall der Vertretungsbefugnis eines von ihm bestellten Vertreters?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzHR Dr. Hans Peter ZierlÖZPR 2014/15ÖZPR 2014, 26 Heft 1 v. 1.1.2014

Gem § 8 Abs 1 HeimAufG obliegt die Vertretung des Bewohners bei der Wahrnehmung seines Rechts auf persönliche Freiheit der von ihm hiefür bestellten Person. Die Erteilung einer solchen Vollmacht setzt das Vorliegen der Geschäftsfähigkeit des Heimbewohners voraus.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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