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Wie lange kann ein Ausgang bei untergebrachten Patienten gewährt werden?

HeimAufG & UbGFragen aus der PraxisAufsatzMag. Stefan KoppensteinerÖZPR 2013/133ÖZPR 2013, 186 Heft 6 v. 1.6.2013

Der freie Ausgang, also die Erlaubnis, die Krankenanstalt oder die psychiatrische Abteilung trotz weiterbestehender Unterbringung für eine vereinbarte Zeit zu verlassen, ist zwar im UbG nicht ausdrücklich geregelt, wird aber von Rechtsprechung und Lehre als zulässig anerkannt (zuletzt etwa 1 Ob 109/13f ÖZPR 2013/105, 148; Kopetzki, Grundriss des Unterbringungsrechts3

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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