Kein Abfertigung-alt-Anspruch bei Fristablauf eines Ausbildungsverhältnisses! Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einer Ärztin, das einem Ausbildungszweck gedient hat, durch Fristablauf bewirkt keinen Anspruch auf Abfertigung alt.
9 Ob A 142/12s

